Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Vierpfotenhotels Anke Schmidt
§ 1 Das Vierpfotenhotel nimmt den Hund des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Besitzer konnte das Tierhotel vorab besichtigen. Der Hund wird während seines Aufenthaltes artgerecht betreut und gepflegt.
§ 2 Das Vierpfotenhotel ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Auftraggebers, die in dem Vertrag gemacht wurden und die Eintragungen im Impfpass.
§ 3 Der Besitzer bestätigt, dass alle Informationen betreffend seines Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
§ 4 Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Wenn der Besitzer nicht ausdrücklich angibt, welches Hundefutter der Hund bekommen soll oder das eigene Hundefutter mitbringt, dann ist es dem Vierpfotenhotel vorbehalten, dem Hund artgerechtes Futter zu geben.
§ 6 Es ist in letzter Instanz dem Vierpfotenhotel vorbehalten zu entscheiden, ob der in Obhut gegebene Hund verträglich mit anderen Hunden ist und dementsprechend die artgerechte Haltung des Hundes zu garantieren. Bei Unverträglichkeit trotz gegenteiliger Angaben des Halters ist das Vierpfotenhotel berechtigt, den Tagessatz entsprechend der Preisübersicht, die sowohl in Papierform an der Rezeption als auch Online einsehbar ist, anzupassen.
§ 7 Der Besitzer versichert, dass sein Hund gesund ist und eine gültige Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Tollwut vorliegt. Der Impfausweis ist bei Unterbringungsbeginn abzugeben. Sollte keine gültige Impfung vorhanden sein, ist das Vierpfotenhotel berechtigt, diese von einem Tierarzt nachholen zu lassen. Die Kosten werden dem Besitzer des Hundes in Rechnung gestellt. Sollte eine Wurmkur für Spul- und Bandwürmer bei Pensionsbeginn länger als 3 Monate nicht mehr durchgeführt worden sein, wird dies vom Tierhotel kostenpflichtig nachgeholt. Nachweis über Wurmkur ist erforderlich.
§ 8 Der Besitzer bestätigt dass sein Hund keine Gefahr für den Menschen darstellt.
§ 9 Der Besitzer versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Besitzer übernimmt die Kosten für eventuelle Schäden, die sein Hund verursacht, sofern diese nicht von der Haftpflicht ausgeglichen werden. Einen Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung wird in Kopie gemeinsam mit dem Impfpass zum Pensionsbeginn hinterlegt.
§ 10 Der Besitzer macht klare Angaben über den Gesundheitszustand des Hundes sowie über die Verabreichung von Medikamenten und des Futters.
§ 11 Der Besitzer erlaubt dem Vierpfotenhotel ausdrücklich einen Tierarzt zu konsultieren, wenn es der Meinung ist, dass dies nötig ist. Alle Kosten werden vom Besitzer getragen und bei der Abholung des Hundes sofort beglichen. Das Vierpfotenhotel versucht sich soweit wie möglich mit dem Besitzer vorher abzustimmen.
§ 12 Das Vierpfotenhotel übernimmt keine Verantwortung für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Hundes.
§ 13 Das Vierpfotenhotel übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüssel, Spielzeug, etc).
§ 14 Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund an dem vereinbarten Termin wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht termingerecht abgeholt wird, werden die zusätzlichen Tage mit einem um 20.- Euro erhöhten Tagessatz in Rechnung gestellt. Bei Nichtabholung des Hundes spätestens eine Woche nach Ablauf des vereinbarten Abholungstermins, außer der Vertrag wurde verlängert, ist es dem Tierhotel vorbehalten, den Hund zu vermitteln. Eventuelle Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt. Die erzielte Vermittlungsgebühr wird mit den entstandenen Kosten für die Unterbringung des Hundes verrechnet. Weitere offene Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.
§ 15 Die Hälfte des veranschlagten Preises bei der Reservierung zu entrichten. Der Restbetrag ist bei der Abholung des Hundes zu bezahlen. Etwaige Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, etc.) müssen vom Besitzer bei Abholung des Hundes beglichen werden.
§ 16 a) Bei Vertragsrücktritt bis 14 Tage vor Beginn des vereinbarten Betreuungszeitraumes hat der Tierhalter 50.- Euro als Entschädigung zu bezahlen.
b) Bei Vertragsrücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Beginn des vereinbarten Betreuungszeitraumes hat der Tierhalter den gesamten als Vorschuss bezahlten Betrag als Entschädigung zu bezahlen.
c) Bei Vertragsrücktritt innerhalb von 3 Tagen vor Beginn des vereinbarten Betreuungszeitraumes oder Nichterscheinens wird die gesamte Vertragssumme sofort fällig.
c) Der gebuchte Zeitraum ist auch dann komplett zu bezahlen, wenn das Tier vorzeitig abgeholt wird.
§ 17 Um dem Kunden ein Maximum an Flexibilität zu gewährleisten, werden die Reservierungen auch telefonisch oder per e-Mail angenommen. Jede Reservierung wird durch die bestehenden AGBs voll abgedeckt.
§ 18 Die Annahme und Ausgabe der Hunde wird nur von dem Personal des Vierpfotenhotels getätigt. Der Hundebesitzer darf sich auf dem Gelände des Tierhotels mit Ausnahme der frei zugänglichen Bereiche des Einganges nur in Begleitung des Personals bewegen und hat allen Anweisungen des Personals auf dem Gelände sofort Folge zu leisten.
§ 19 Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.
§ 20 Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung.
Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Besitzer, die vorliegende AGB erhalten und akzeptiert zu haben.
§ 21 Gerichtsstand ist Coesfeld.
